Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Nutzung der Inkboard-Plattform (app.inkboard.tattoo) durch Studios und Gewerbetreibende.
§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Inkboard zwischen
Luka Nico Holtzmann, Holtzmann Automation
Hauptstraße 186, 77966 Kappel-Grafenhausen, Deutschland
(nachfolgend „Anbieter")
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Studio").
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Tattoo- und Piercingstudios sowie selbstständige Artists. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
§ 2Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden Inkboard als webbasierte Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Inkboard unterstützt Studios bei der Verwaltung von Anfragen, Kunden, Terminen, Formularen und weiteren betrieblichen Abläufen.
Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib (Kauf) oder eine Installation beim Kunden findet nicht statt. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif gemäß § 4 sowie nach der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf inkboard.tattoo.
§ 3Vertragsschluss und Testphase
Der Vertrag kommt durch die Registrierung eines Studio-Accounts und die Bestätigung durch den Anbieter zustande. Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend und vollständig sind.
Die annehmende Person versichert, zur Vertretung des Studios berechtigt zu sein und bestätigt, dass das Studio Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
Neukunden erhalten eine kostenlose Testphase von 30 Tagen mit dem vollen Funktionsumfang des Tarifs Pro. Für die Testphase ist keine Angabe von Zahlungsdaten erforderlich. Die Testphase kann jederzeit und ohne Frist beendet werden; sie wird nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement überführt.
Die kostenlose Testphase wird je Kunde nur einmalig gewährt und steht nur beim erstmaligen Abschluss eines Abonnements zur Verfügung.
§ 4Leistungsumfang, Tarife und Artist-Plätze
Inkboard wird in verschiedenen Tarifen angeboten, die sich in Funktionsumfang und Anzahl der nutzbaren Artist-Plätze unterscheiden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Tarifinhalte.
Die Anzahl der aktiven Artist-Plätze ist je Tarif begrenzt. Wird die zulässige Anzahl durch einen Tarifwechsel überschritten, erhält der Kunde eine angemessene Frist, um die Anzahl aktiver Artists anzupassen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, überzählige Artist-Zugänge zu deaktivieren. Die zugehörigen Daten bleiben dabei erhalten.
Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Tarif können Funktionen entfallen; bereits erfasste Daten bleiben gespeichert, sind jedoch gegebenenfalls nur noch eingeschränkt oder lesend zugänglich.
Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern dies (a) aus technischen Gründen, (b) aufgrund geänderter rechtlicher oder aufsichtsbehördlicher Anforderungen oder (c) zur Verbesserung der Plattform erforderlich ist und der vertragswesentliche Leistungszweck sowie der Kernnutzen für den Kunden gewahrt bleiben. Führt eine Anpassung ausnahmsweise zu einer nicht nur unerheblichen Verschlechterung einer vom Kunden genutzten wesentlichen Funktion, teilt der Anbieter dies mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 5Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde stellt sicher, dass die hinterlegten Zahlungsmittel gedeckt und gültig sind.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Daten des Kunden bleiben während einer Sperrung erhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Gründerpreis: Vergünstigte Konditionen der Pre-Launch-Phase („Gründerpreis") gelten für den Zeitraum, für den sie ausgewiesen sind. Der Anbieter teilt eine Änderung des Preises rechtzeitig vor Wirksamwerden mit; § 16 gilt entsprechend.
§ 6Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden, sofern bei der Buchung keine abweichende Laufzeit ausgewiesen wurde.
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) oder kann, soweit angeboten, über die Plattform erklärt werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 7.
Widerspricht der Kunde dem Wechsel oder der Hinzuziehung eines Unterauftragsverarbeiters nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Anlass und wird dadurch die Leistungserbringung unmöglich, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags bleiben unberührt.
§ 7Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist für die Inhalte und Daten, die er in Inkboard verarbeitet, sowie für die Einhaltung der für seinen Betrieb geltenden rechtlichen Vorgaben selbst verantwortlich. Inkboard ist ein Werkzeug zur Organisation und Dokumentation und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
a) Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte weiterzugeben und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung bestehen. Für Handlungen der von ihm angelegten Nutzer (z. B. Artists) ist der Kunde verantwortlich.
b) die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder zu versenden und keine unzulässige Werbung zu verbreiten.
c) die datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen eigenen Kundinnen und Kunden zu erfüllen, insbesondere die erforderlichen Informationen bereitzustellen und, soweit erforderlich, Einwilligungen einzuholen.
d) Alters- und Identitätsprüfungen selbst vorzunehmen. Die Funktionen zur Einverständniserklärung und zur Altersprüfung unterstützen den Kunden bei der Dokumentation. Sie können und sollen nicht überprüfen, ob ein angegebenes Geburtsdatum zutrifft, ob eine unterzeichnende Person tatsächlich erziehungsberechtigt ist oder ob eine Person bei der Unterzeichnung anwesend war. Die Prüfung von Ausweisdokumenten und die Entscheidung über die Durchführung einer Behandlung obliegen ausschließlich dem Kunden.
e) die von der Plattform erzeugten Auswertungen und Exporte vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für den DATEV-Export, der eine buchhalterische Aufbereitung darstellt und keine steuerliche Beratung ersetzt.
f) Der Kunde muss außerdem sicherstellen, dass die relevanten Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Datenschutzerklärungen sowie des Auftragsverarbeitungsvertrags und die jeweils geltenden Gesetze von seinen angestellten Mitarbeitern, selbständigen oder freien Mitarbeitern (Artists) bzw. seinen Subunternehmern beachtet und eingehalten werden.
§ 8KI-gestützte Funktionen
Inkboard enthält Funktionen, die auf maschinellem Lernen beruhen, etwa die automatische Einschätzung von Anfragen sowie Antwortentwürfe. Diese Ergebnisse sind Vorschläge und Entwürfe.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI-generierter Inhalte. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Inhalte vor einer Verwendung gegenüber Dritten – insbesondere vor dem Versand an eigene Kundinnen und Kunden – inhaltlich zu prüfen. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen ist mit diesen Funktionen nicht bezweckt.
§ 9Integrationen und Leistungen Dritter
Inkboard kann auf Wunsch des Kunden mit Diensten Dritter verbunden werden, beispielsweise mit Google Kalender, Zahlungsdiensten oder Messaging-Diensten. Die Nutzung solcher Dienste setzt ein eigenes Vertragsverhältnis des Kunden mit dem jeweiligen Anbieter voraus und unterliegt dessen Bedingungen.
Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Fortbestand dieser Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Entfällt eine Schnittstelle oder ändert ein Drittanbieter seine Bedingungen, kann die entsprechende Funktion eingeschränkt werden oder entfallen; eine Haftung des Anbieters hierfür besteht nur nach Maßgabe des § 15. Einzelne Integrationen können sich zudem noch in der Freigabe durch den jeweiligen Drittanbieter befinden und stehen erst nach deren Abschluss zur Verfügung.
§ 10Gutscheine, Treueprogramm und Kundenkommunikation
Soweit der Kunde Funktionen für Gutscheine, Treuepunkte oder Belohnungen nutzt, tritt er gegenüber seinen eigenen Kundinnen und Kunden als Aussteller und Verpflichteter auf. Der Anbieter stellt lediglich die technische Verwaltung bereit und wird nicht Vertragspartner der Endkundinnen und Endkunden. Die Einlösung, Werthaltigkeit und steuerliche Behandlung ausgegebener Gutscheine liegen beim Kunden.
Versendet der Kunde über die Plattform Nachrichten an eigene Kontakte, ist er für die Zulässigkeit dieser Kommunikation verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen und die Beachtung von Widerspruchsrechten.
§ 11Verfügbarkeit, Wartung und Entwicklungsstand
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums des vom Anbieter eingesetzten Hosting-Dienstleisters) bereit. Die Verfügbarkeit berechnet sich aus dem Verhältnis der tatsächlichen zur vereinbarten Betriebszeit eines Kalendermonats.
(2) Nicht als Ausfallzeiten gelten: (a) Zeiten planmäßiger Wartung, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 8–18 Uhr) durchführt und mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform oder in der Anwendung ankündigt; (b) Zeiten dringender, sicherheitsrelevanter Wartung; (c) Störungen aufgrund höherer Gewalt oder aus Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Ausfälle von Hosting-, Telekommunikations- oder sonstigen Drittanbietern; (d) Störungen, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden oder auf vom Kunden verantworteten Systemen beruhen.
(3) Der Anbieter behebt gemeldete, reproduzierbare Fehler mit der gebotenen Sorgfalt innerhalb angemessener Frist, gestaffelt nach Schwere der Beeinträchtigung. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich die Plattform in aktiver Weiterentwicklung befindet. Der Kunde ist gehalten, betrieblich wesentliche Vorgänge nicht ausschließlich auf eine einzelne automatisierte Funktion zu stützen und seine Daten regelmäßig über die Exportfunktion zu sichern.
§ 12Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde in der Plattform speichert (insbesondere Daten seiner Interessentinnen, Interessenten sowie Kundinnen und Kunden), im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Der Kunde ist insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter.
Die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Für die Verwaltung des Studio-Accounts und die Abrechnung ist der Anbieter eigener Verantwortlicher. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Soweit einzelne Unterauftragsverarbeiter Daten in Drittländern verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO.
§ 13Daten des Kunden, Export und Löschung
Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.
Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die dafür vorgesehene Exportfunktion in einem gängigen Format herunterladen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung vor Vertragsende selbst verantwortlich.
Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten des Kunden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht oder zurückgegeben. Es gelten die dort geregelten Fristen (insbesondere Bereitstellung des Exports für 30 Tage nach Vertragsende, Löschung aus den Produktivsystemen innerhalb weiterer 90 Tage), soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 13aWechsel des Anbieters (Switching)
(1) Anwendungsbereich. Diese Klausel regelt das Recht des Kunden, den vorliegenden Dienst gemäß Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) zu einem anderen Anbieter desselben Diensttyps, zu mehreren Anbietern parallel oder in eine lokale IT-Infrastruktur des Kunden zu übertragen („Wechsel"). Sie gilt unbeschadet sonstiger vertraglicher Kündigungsrechte.
(2) Kündigung zum Zwecke des Wechsels. Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von höchstens zwei (2) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen, um zu einem anderen Anbieter oder einer eigenen IT-Infrastruktur zu wechseln. Nach Ablauf einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit erlischt der Vertrag spätestens zwei Monate nach Zugang der Kündigung beim Anbieter.
(3) Übergangszeitraum. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung beginnt ein verpflichtender Übergangszeitraum („Transition Period") von 30 Kalendertagen, während dessen der Anbieter a) dem Kunden und, sofern vom Kunden beauftragt, dem neuen Anbieter beim Wechsel angemessen unterstützt, b) den bisherigen Dienst weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erbringt, c) eine funktionale Äquivalenz des neuen Dienstes nach besten Kräften ermöglicht, soweit dies technisch machbar ist. Der Übergangszeitraum kann auf begründeten Antrag des Kunden um höchstens sieben Kalendertage verlängert oder vom Anbieter aus technischen Gründen, die dem Kunden unverzüglich mitzuteilen sind, verkürzt werden.
(4) Unterstützungs- und Kooperationspflichten. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit sowie im Übergangszeitraum: a) auf Anfrage vollständige Informationen über die zur Verfügung stehenden Verfahren und Formate für den Datenexport, b) eine aktuelle Übersicht sämtlicher Datenkategorien, Anwendungen und digitaler Vermögenswerte, die exportierbar sind, c) Zugang zu offenen Schnittstellen (APIs) bzw. – soweit verfügbar – zu Diensten, die auf gemeinsamen Spezifikationen, offenen Interoperabilitätsspezifikationen oder harmonisierten Normen gemäß Art. 35, 36 Data Act beruhen.
(5) Datenexport. Auf Verlangen des Kunden exportiert der Anbieter sämtliche vom Kunden eingestellten sowie durch die Nutzung des Dienstes erzeugten Daten (einschließlich Metadaten, soweit für die Portabilität erforderlich) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Dies beinhaltet nicht vom Nutzer hochgeladene Bilddateien, diese können vom Nutzer jederzeit vor Vertragsende selbst heruntergeladen werden oder auf Anfrage als Sicherungskopie auf Datenträger bereitgestellt werden.
(6) Entgelte für den Wechsel. Der Anbieter erbringt sämtliche in Abs. (3)–(5) genannten Wechselleistungen unentgeltlich. Entgelte für die reguläre Nutzung des Dienstes bis zum Vertragsende sowie etwaige Entgelte für außergewöhnliche, vom Kunden gesondert beauftragte Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt. Eine Erhebung von Entgelten allein für die Ausübung des Kündigungsrechts nach Abs. (2) ist ausgeschlossen.
(7) Löschung der Daten nach Übergang. Nach Abschluss des Wechsels löscht der Anbieter alle personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten des Kunden, die im Zusammenhang mit dem Vertrag verarbeitet wurden, nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (dort § 11) unwiderruflich, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine längere Aufbewahrung verlangt oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(8) Grenzen der Wechselpflicht. Die Verpflichtungen dieser Klausel entbinden den Anbieter nicht von der Einhaltung anderer unionsrechtlicher oder mitgliedstaatlicher Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts (Art. 30 Data Act). Der Anbieter ist nicht verpflichtet, neue Funktionen zu entwickeln oder proprietäre, durch Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse geschützte Technologien offenzulegen, soweit dies über die Interoperabilitätspflichten des Data Act hinausgeht.
(9) Informationspflicht. Der Anbieter hält die nach Art. 25, 26 Data Act erforderlichen Informationen (u. a. zu verfügbaren Wechseloptionen, Verfahren, Fristen und Entgelten) auf seiner Website öffentlich und aktuell zugänglich.
§ 14Nutzungsrechte und Schutzrechte
Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihrer Gestaltung und den Marken des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das in § 2 beschriebene Nutzungsrecht.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln oder Dritten außerhalb des eigenen Betriebs zugänglich zu machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
§ 14aMängelrechte
Für Mängel der Plattform gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts mit folgenden Maßgaben: Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Das Recht zur Minderung nach § 536 BGB wird nicht ausgeschlossen; der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB), es sei denn, der Anbieter befindet sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug und der Kunde hat dem Anbieter in Textform eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt, die vergeblich verstrichen ist. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) wird ausgeschlossen; im Übrigen bleibt § 15 unberührt.
§ 15Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Der Anbieter führt im Rahmen des Betriebs regelmäßige, mindestens tägliche Datensicherungen durch und hält eine Wiederherstellungsmöglichkeit vor. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze; die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Anbieter und zumutbarer eigener Sicherung des Kunden über die Exportfunktion entstanden wäre.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Bild-, Video- oder Mediendateien im Backup enthalten sind. Der Kunde ist für das Backup der von ihm hochgeladenen Fotos, Videos und anderer Bild- oder Mediendateien selbst verantwortlich.
§ 16Änderungen dieser AGB, der Preise und der Laufzeit
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an eine geänderte Leistungserbringung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
(3) Preisänderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Kündigt der Kunde nicht, gilt der geänderte Preis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt für die folgenden Abrechnungsperioden; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Der bereits für die laufende Abrechnungsperiode entrichtete Preis bleibt unberührt.
(4) Absatz 3 gilt nicht für die erstmalige Ablösung eines ausdrücklich befristeten Einführungs- oder Gründerpreises durch den regulären Listenpreis; in diesem Fall wird der reguläre Preis nach Ablauf des ausgewiesenen Zeitraums wirksam, worauf bei Buchung hingewiesen wurde.
(5) Absatz 3 gilt entsprechend für eine Änderung der Vertragslaufzeit, etwa die Umstellung auf eine Mindestlaufzeit von sechs oder zwölf Monaten.
§ 17Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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